Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Kälte Controlling Jäger / Siepmann GmbH

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter den nachfolgenden AGB. Soweit wir Bauleistungen im Sinne der VOB Teil A 1.1 erbringen, ist die VOB Vertragsbestandteil. Andere Bedingungen oder Anderungen dieser Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

2. Angebot, Auftrag

2.1 Die zu Angeboten und Aufträgen gehörenden Unterlagen bleiben unser Eigentum. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen Dritten nur mit unserem Einverständnis zugänglich gemacht werden.

2.2 Erlangt der Geschäftspartner durch unsere Tätigkeit während der Angebotsverhandlung einen wirtschaftlichen Vorteil, ohne dass es zurAuftragserteilung kommt, sind wir berechtigt eine angemessene Vergütung für unsere Tätigkeiten zu verlangen.

2.3 Unterlagen und Angaben sind annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Änderungen und notwendige oder zweckmäßige Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Besteller zumutbar sind.

3. Preis, Leistungsumfang

3.1 Es gelten ausschließlich die im Angebot und in derAuftragsbestätigung aufgeführten Preise. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate liegen.

3.2 Preise sind stets Nettopreise. Die Mehiwertsteuer wird in derjeweils gültigen Höhe berechnet.

3.3 Verpflichtungen des Bestellers sind: Beschaffung behördlicher Genehmigungen, Erfüllung behördlicherAuflagen, Vergabe von Elektroinstallations-, Wasserinstallations- und Bauhandwerkerarbeiten, Schaffung von Einstell- bzw. Parkmöglichkeiten für unsere Fahrzeuge, diebstahlsichere und wettergeschützte Lagerung von Material uhd Werkzeug. Diese Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.

3.4 Preise gelten nur für den angegebenen Leistungsumfang. Zusatzleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird vom Besteller die Leistung von Uberstunden verlangt, muss eine Sondervergütung gezahlt werden. Vorbereitungs-, Warte- und Wegezeiten werden als Arbeitszeit verrechnet.

4. Lieferzeit

Die Lieferzeit rechnet ab dem Tage, an dem Ubereinstimmung überArt, Umfang und technische Einzelheiten der Leistung erzielt worden ist. Sie verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse.

5. Gefahrenübergang, Mängelrüge, Entgegennahme

5.1 Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers auch bei ‚frei Haus“- und Teillieferungen. Auf Wunsch des Bestellers veranlassen wir auf seine Kosten die Versicherung versicherbarer Risiken.

5.2 Die Leistung ist vom Besteller unverzüglich zu prüfen. Offenkundige Mängel sind uns innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen anzuzeigen. Wenn die Leistung nur unwesentliche Mängel aufweist, ist sie vom Besteller unbeschadet seines Gewährleistungsanspruches entgegenzunehmen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers berechtigt. Der Besteller gestattet in diesem Falle das Betreten seiner Wohn- und Geschäftsräume. Verfügungen über die Vorbehaltsware sind dem Besteller nicht gestattet. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte muss der Besteller uns unverzüglich benachrichtigen.

6.2 Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns der dabei entstehende Miteigentumsantell an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an er neuen Sache, räumt er uns schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein.

6.3 Bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller im Auftrag eines Dritten oder beim Einbau der Vorbehaltsware in das Grundstück eines Dritten gehen Forderungen aus dem entsprechenden Rechtsgeschäft in Höhe der verwendeten Vorbehaltsware sicherungshalber auf uns über.

6.4 Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen die üblichen Risiken versichert zu halten. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.

6.5. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

7. Zahlungen

7.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen. Im Übrigen sind Rechnungen sofort nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig.

7.2 Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

7.3 Bei Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst nach Einlösung als erfolgt.

7.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzinsungen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.

7.5 Der Besteller kann unseren Ansprüchen gegenüber ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen, es sei denn, dass es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber unseren Ansprüchen aufrechnen.

8. Mängelgewährleistung

8.1 Werden von dem Besteller Mängel der Lieferung oder das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften nachgewiesen, so haften wir für den Zeitraum von 1 Jahr ab Gefahrübergang und bei Arbeiten an Bauwerken im Rahmen der Gewährleistungsfristen der VOB. Sehen die Gewährleistungsbestimmungen unserer Vorlieferanten kürzere Gewährleistungsfristenvor. so sind diese maßgebend. Unsere Gewährleistung ist davon abhängig. dass der Besteller unseren jeweiligen Vorlieferanten zuvor erfolglos außergerichtlich in Anspruch genommen hat. Hierzu treten wir bereits im Voraus unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren jeweiligen Vorlieferanten an den Besteller ab.

8.2 Voraussetzung für unsere Gewährleistungspflicht ist, dass der Mangel Folge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes ist (z.B. fehlerhafte Bauart, schlechtes Material, mangelhafte Ausführung).

8.3 Eine Gewährleistungspflicht besteht nicht bei natürlicherAbnutzung, bei Schäden infolge unsachgemäßer Bedienung, sowie bei eigenmächtigen Anderungen oder lnstandsetzungsarbeiten durch den Besteller. Wir haften nicht für Schäden, die im Rahmen natürlicher Geschehensabläufe an Glas, Marmor, Lackierung, stromführenden Teilen und veredelten Metalloberflächen auftreten. Gebrauchte Liefergegenstände sind von der Gewährleistung ausgenommen. Für Folgeschäden (Warenverluste, Kältemittelverluste etc.) wird nicht gehaftet.

8.4 Unsere Gewährleistungspflicht besteht in der kostenlosen Herbeiführung der einwandfreien Beschaffenheit der Lieferung innerhalb angemessener Frist. Ein Wandlungs- oder Minderungsrecht ist nur gegeben, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder nach unserer Entscheidung nicht möglich ist. Der Lauf der Gewährleistungsfrist für den gesamten Leistungsumfang wird durch die Beseitigurfg einzelner Reklamationen nicht berührt.

8.5 Bei Arbeiten an gebrauchten Teilen sichern wir lediglich die ordnungsgemäße Durchführung zu, wir garantieren nicht für den Erfolg derArbeiten.

9. Schadensersatz und Rücktritt

9.1 Eine Haftung für Schäden aus Vertragsverletzung besteht nur insoweit, als uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Im Falle des Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist der Besteller darüber hinaus zum Rücktritt berechtigt. Der Besteller kann bei Fehlen zugesiöherter Eigenschaften der Leistung Schadensersatz verlangen.

9.2 Kommt der Besteller mit Abnahme der Leistung nach Ziffer 5.2 länger als 14 Tage in Verzug, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Falls wir keinen höheren oder der Besteller keinen geringeren Schaden nachweist, beträgt der Schadensersatz 20% derAuftragssumme. Treten in den Verhältnissen des Bestellers Veränderungen ein, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, entweder Sicherung zu verlangen oder, wenn diese nicht geleistet wird, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwelm.

10.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den anderen Punkten wirksam. Diese unwirksamen Punkte können dann von uns durch wirksame Regelungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelungen soweit wie möglich entspricht.

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